Neujahrsgruß 2025

Wir wünschen unseren Besuchern und Auftraggebern einen guten Start ins neue Jahr 2025 und viel Erfolg bei all Ihren Vorhaben.

Wie jedes Jahr steigen dieses Jahr erneut die Löhne für die Reinigungskräfte, auch wenn bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
Allgemeinverbindlichkeit gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz gegeben ist.

Zitat aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Stand 1. Januar 2025 –

„Die Mindestlohnverordnung für die Branche Gebäudereinigungsdienstleistungen ist mit dem 31. Dezember 2024 ausgelaufen.
Es wurde bereits ein neuer Tarifvertrag geschlossen und ein Antrag auf Erstreckung nach § 7 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gestellt.“

Sobald wir neue Informationen dazu haben, werden wir diese veröffentlichen.

Da auch die meisten Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöhen, werden viele Dienstleister daher eine Erhöhung ihrer Preise bei ihren Auftraggebern
beantragen.

Benötigen Sie bei der Prüfung jedweder tariflicher oder gesetzlicher Erhöhungen Hilfe, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.