Selbstverständlich können Sie das tun. Wenn die letzte Reinigungsvergabe erst 1-2 Jahre her und die Reinigungsqualität gut ist, gehen Sie fast kein Risiko ein. Wichtig ist natürlich, dass Sie bei der letzten Ausschreibung die Aufmaße auch aktualisiert haben.

Generell können Sie davon ausgehen, dass es für Ihre Verwaltung von Nachteil ist, je länger die letzte Aktualisierung zurückliegt.