Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte veröffentlicht, die ab 2020 gelten sollen:
Alte und neue Schwellenwerte(Quelle)
• 5.350.000 € für Bauaufträge (derzeit 5.548.000 € )
• 5.350.000 € für Konzessionen (derzeit 5.548.000 € )
• 214.000 € für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 221.000 € )
• 139.000 € für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 144.000 €)
• 428.000 € für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 443.000 € )
• 428.000 € für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 443.000 € )
Die Werte gelten für die Nettoauftragssumme und sind auf maximal vier Jahre bzw. 48 Monate zu berechnen (§3 Abs.1 und 11 VgV). Wird die Schwelle erreicht oder überschritten, sind die Vergaben europaweit auszuschreiben.
Dabei sollte beachtet werden, dass Schätzungen, die nicht allzu weit unter der Schwelle liegen, sicherheitshalber dazu führen sollten, die Vergabe europaweit durchzuführen. Sollten bei der späteren Ausschreibung alle Angebote oberhalb der Schwellenwerte liegen, ist das Verfahren angreifbar. Denn oft wird dann behauptet, dass die Schätzung nicht seriös war oder nicht alle Optionen mitberücksichtigt hat. Die Folge ist eine neue Vergabe der Leistungen europaweit durchzuführen.