Weihnachtsgruß und neue Mindestlöhne in der Gebäudereinigung

schön gekleidete Weihnachtsbaum mit Geschenken darunter
Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahreswechsel wünschen wir Ihnen eine frohe und besinnliche Weihnachtszeit sowie einen guten Start in das neue Jahr – verbunden mit viel Gesundheit, Kraft und Erfolg.

Wir danken all unseren Kunden herzlich für die vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr sowie für Ihr Interesse an unserem Internetauftritt.

Zwischen Weihnachten und Neujahr werden auch wir die schöne Zeit genießen und uns erholen. Daher haben wir ab dem 22.12.2025 Betriebsferien. Ab dem 05.01.2026 sind wir wieder mit vollem Elan für Sie da. In dringenden Angelegenheiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an kontakt@reinigungsvergabe.eu.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Angehörigen ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg.

Wichtige Information: Änderung der Mindestlöhne in der Gebäudereinigung ab Januar 2026
Ab dem 01. Januar 2026 gelten höhere Mindestlöhne in der Gebäudereinigung. Der Tarifvertrag wurde am 28. Januar 2025 für allgemeinverbindlich erklärt – alle Betriebe müssen die neuen Löhne zahlen.

Die neuen Stundenlöhne:
• Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung): 15,00 € (+5,26 %)
• Lohngruppe 6 (z. B. Glas- und Sonderreinigung): 18,40 € (+4,25 %)
Das bedeutet:
• Pflicht für alle Reinigungsbetriebe – auch ohne Tarifbindung.
• Ausländische Unternehmen in Deutschland müssen die Mindesttarife einhalten.
• Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll).
• Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
bebra Gesellschaft für Verwaltungsentwicklung mbH