Mindestlohnanpassung Ost-West für Gebäudereinigung

Am 01. Dezember 2020 ist es so weit. Die Löhne der Reinigungsbranche in Ost und West werden angeglichen. So steigt der Mindestlohn im Osten in der
Lohngruppe 1 auf 10,80 Euro und in der
Lohngruppe 6 auf 14,10 Euro.
Sollten Ihre Dienstleister die Möglichkeit einer Preisanpassung haben, sollten Sie darauf achten, was Sie vertraglich vereinbart haben. In der Regel gibt es Preisgleitklauseln, die dem Dienstleister eine Anpassung der Lohn- und Lohnnebenkosten ermöglichen. Alle weiteren auftrags- und unternehmensbezogenen Kosten sind oft vertraglich über die Laufzeit fest vergeben.(Quelle)
Haben Sie Fragen dazu, stehen wir Ihnen gern unter unseren Kontaktdaten zur Verfügung.

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