Mindestlohn in der Gebäudereinigung

Seit dem 01. Januar 2024 gilt ein neuer Mindestlohn in der Gebäudereinigung für die folgenden Lohngruppen:
• Lohngruppe 1 mit 13,50 Euro
• Lohngruppe 6 mit 16,70 Euro
Diese sind für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dieses Jahr wird es wieder Tarifverhandlungen geben, da die aktuellen Mindestlöhne bis Ende 2024 gelten.
Der allgemeine Mindestlohn liegt seit dem 01. Januar 2024 bei 12,41 Euro und hat daher keine Auswirkung auf die Gebäudereinigung, da der höhere Mindestlohn aus der Gebäudereinigung gilt.
Wichtig zu beachten ist, ob Sie länderspezifische Mindestlöhne haben, die höher als die aktuellen Löhne in der Gebäudereinigung liegen. Dann sind diese anzuwenden.
Haben Sie Fragen zur Erhöhung und welche Positionen in der Regel erhöht werden dürfen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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