Wettbewerbsregister

Das Wettbewerbsregister ist seit dem 01. Juni 2022 für Öffentliche Auftraggeber ein weiterer wichtiger Arbeitsschritt für die Vergabeverfahren. Ab einem Wert von 30.000 Euro netto ist über das Wettbewerbsregister Auskunft über den Bieter einzuholen, der den Zuschlag erhalten soll.
Dazu ist es notwendig, dass Sie sich auf der entsprechenden Seite registrieren. Beachten Sie bitte, dass dies einige Zeit in Anspruch nimmt und deshalb rechtzeitig der Zugang beantragt werden. Denn der Zuschlag darf erst erteilt werden, wenn die Abfrage einen negativen Eintrag ausgibt.
Dazu drei Hinweise:
Die Abfrage muss durch die Vergabestelle/den Auftraggeber erfolgen. Eine Auskunft durch den Bieter ist nicht erlaubt.
Haben Sie noch keinen Zugang können Sie benachbarte öffentliche Einrichtungen, die einen Zugang haben, um Hilfe bitten. Diese können dann für Sie die Abfrage durchführen.
Eine Abfrage ist auch dann möglich, wenn der Auftragswert unter 30.000 Euro netto liegt. Dieser erfolgt dann aber auf freiwilliger Basis.
Quelle: Bundeskartellamt – Wettbewerbsregister

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