Es gibt zwei grundsätzliche Formen für die Vergütung der Leistungen, die Beratungsbüros wie die bebra  für Städte, Gemeinden, Landkreise, Ministerien, Universitäten erbringen:

Die feste Vergütung beruht auf dem kalkulierten Aufwand, der sich in den Preisen der Einzelleistungen der Beratung und schließlich im Gesamtpreis niederschlägt. Der Auftraggeber  weiß also von vornherein, was die gesamte Beratung kostet.

Vor- und Nachteile:
Der feste Preis suggeriert hohe Kosten, die neben der Reinigungsleistung auch noch zu bezahlen sind. Das ist für die Kämmerer und die politischen Kontrollgremien unangenehm. Das ist jedoch nur bedingt richtig. Mit einer auf saubere Räume und nachhaltige Werterhaltung ausgerichteten Ausschreibung können Sie auch einsparen. Wir haben wiederholt festgestellt, dass Reinigungsleistungen optimierbar sind und damit preiswerter werden. Der große Vorteil der festen Preisform ist jedoch, dass die Reinigung in ihrer Gesamtheit und die Elemente der Pflege deutlich besser berücksichtigt werden.

Anders verhält es sich bei der erfolgsabhängigen Vergütung. Hier ergibt sich der Gesamtpreis aus dem prozentualen Anteil an der Einsparung. Tritt keine Einsparung ein, so wird kein Honorar fällig. Das sieht dann praktisch so aus, dass bei einer jährlichen Einsparung von 50.000 € die vorher vereinbarten 50 Prozent der Einsparung eines Jahres (25.000 €) als Honorar fällig sind. Der Vorteil für die kommunalen Verwaltungen besteht darin, dass für sie praktisch keine Kosten für die Beratung zu erwarten sind.

Vor- und Nachteile:
Der erfolgsabhängige Preis lässt glauben, dass man ja letztlich „nichts“ für die Beratung bezahlt. Das hat sich schon oft als falsche Schlussfolgerung herausgestellt. Zum einen erfordert die erfolgsabhängige Honorierung eine genaue Übersicht über die bisherigen Kosten. Die Einsparung kann ja nur im Vergleich mit den alten Ausgaben ermittelt werden. Zum anderen besteht die große Gefahr, dass die Kostensenkung durch die Reduzierung der Leistungen erreicht wird. Das kann heißen, dass Sanitärräume, die bisher 5 Mal wöchentlich gereinigt wurden, nur noch jeden zweiten Tag gereinigt werden. Ebenso kann es sein, das Reinigungsverfahren durch das Weglassen von Arbeitsgängen verbilligt werden. Das gleiche gilt für Pflegemaßnahmen. In der Konsequenz ist es so, dass Fußböden und andere Oberflächen nicht richtig gereinigt oder sogar beschädigt werden. Sie müssen ausgewechselt werden. Oft führen diese Sachverhalte zu jahrelangem Rechtsstreit, der auch noch Kosten verursacht. Noch schlimmer sind jedoch die täglichen Auseinandersetzungen mit den Raumnutzern über die schlechte Reinigungsqualität.
Das Problem ist einfach, dass jede Einsparung direkt zu höherem Honorar führt. Die Reinigungsqualität hat dagegen keine direkte Auswirkung auf Vergütung.

Zusammenfassung:

Beide Preisformen haben ihre Berechtigung.
Insbesondere bei der erfolgsabhängigen Honorierung der Reinigungsvergabe sollten nur Unternehmen beauftragt werden, die nachweislich seriös arbeiten (Honorarberechnung nur für 1 Jahr, Honoraranteil maximal 50 Prozent, keine Reduzierung der Reinigungsintervalle und -leistungen). Lassen Sie sich vor der Beauftragung eine Preisschätzung mit der zu erwartenden Einsparung vorlegen und deckeln Sie die Höhe des Honorars. Lassen Sie sich auch erläutern, woraus die eventuelle Einsparung resultiert.

Auch die feste Vergütung der Reinigungsausschreibung ist an sich keine Garantie für eine hohe Reinigungsqualität. Auch hier ist die inhaltliche Gestaltung entscheidend. Aber es ist sicher kein Zufall, dass von den 240 Reinigungsvergaben für kommunale Einrichtungen, die wir in den letzten 4 Jahren in Deutschland durchgeführt haben, sich alle für die feste Vergütung entschieden haben.