Corona und mögliche Folgen
Aufgrund des aktuellen Anlasses und immer weiterer Anfragen zur Verbreitung von Corona möchten wir einige Hinweise dazu geben:
Sind Sie von der Schließung von öffentlichen Einrichtungen betroffen, prüfen Sie in Ihren Verträgen, ob Sie eine Regelung zu diesen Fällen haben und wie diese anzuwenden ist. Zum Beispiel gibt es in unseren Vertragsmustern eine auf 10 Werktage begrenzte Weiterzahlung des Monatsentgelts und erst ab dem 11. Tag wird die Entgeltzahlung ausgesetzt. Der Dienstleister muss dann prüfen, ob er Kurzarbeitergeld beantragen kann oder ob er durch neue Maßnahmenprogramme der Regierung Anspruch auf Unterstützung für die Ausfallzeit hat.
Alternativ könnten Sie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Dienstleister auch die Grundreinigung aus dem Sommer in diese Schließungszeit vorziehen. Hier ist zu klären, ob ein komplettes Verbot zur Betretung des Schulgeländes vorliegt oder nur der Schulbetrieb eingestellt wurde.
Zudem sollten Sie mit dem Dienstleister vereinbaren, dass Sie sich gegenseitig informieren, wenn Verdachtsfälle beim jeweiligen Vertragspartner aufgetreten sind.