Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2025

Seit dem 01. Januar 2025 gilt ein neuer Mindestlohn in der Gebäudereinigung für die folgenden Lohngruppen:

• Lohngruppe 1 mit 14,25 Euro, ab dem 01.01.2026 erhöht sich dieser auf 15,00 Euro
• Lohngruppe 6 mit 17,65 Euro, ab dem 01.01.2026 erhöht sich dieser auf 18,40 Euro

Die Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung wurde am 28.01.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.Der allgemeine Mindestlohn liegt seit dem 01. Januar 2025 bei 12,82 Euro und hat daher keine Auswirkung auf die Gebäudereinigung, da der höhere Mindestlohn aus der Gebäudereinigung gilt.

Wichtig zu beachten ist, ob Sie länderspezifische Mindestlöhne haben, die höher als die aktuellen Löhne in der Gebäudereinigung liegen. Dann sind diese anzuwenden.
Haben Sie Fragen zur Erhöhung und welche Positionen in der Regel erhöht werden dürfen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.