Die Rechtssituation im Vergaberecht ist an vielen Stellen unübersichtlich. Nach dem 18.04.2016 hat sich diese Situation noch verschärft. Selbst die Meinungen von Spezialisten wie Rechtsanwälten, Vergabekammern und Richtern klaffen deutlich auseinander.
Schwierig ist es insbesondere für die Mitarbeiter und Leiter in den kommunalen Verwaltungen und Vergabestellen, die unter diesen Bedingungen rechtssichere Vergabeunterlagen für die Gebäudereinigung oder andere Leistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements erstellen sollen. Sie können weder auf das Verständnis der Bieter noch auf den tieferen Einblick der politischen Gremien in die rechtliche Lage hoffen.

Was können Sie angesichts dieser Situation tun?
Ein einfaches und bewährtes Mittel ist die Kontrolle der Vergabeunterlagen durch spezialisierte Rechtsanwälte oder die eigene kommunale Rechtsabteilung. Allerdings gibt es hier auch Nachteile. Das sind zum einen die hohen Kosten, die für die Überprüfung zu entrichten sind, und zum zweiten der hohe Zeitaufwand für die Kontrolle der Vergabeunterlagen. Ein weiterer Nachteil ist meist das fehlende Fachwissen der Rechtsexperten zum Vergabegegenstand.

Deshalb nutzen viele Kommunen die Beauftragung eines auf Vergabeverfahren spezialisierten Unternehmens.
Auch das hat Nachteile: Bei der Beauftragung solcher Fach-Unternehmen schwingt immer die Frage mit, ob die Vergabeunterlagen auch tatsächlich vergaberechtskonform sind.

Diese wichtige Frage können Sie sich ganz einfach beantworten lassen:
Lassen Sie sich einen Zertifizierungsbeleg vorlegen, der die Korrektheit der Vergabeunterlagen des Fach-Unternehmens und die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben bestätigt.

Wie ein solches Zertifikat aussehen kann, das finden Sie hier.