Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte veröffentlicht, die ab 2022 gelten sollen (Weitere Infos unter: EUR-Lex – 32021R1952 – EN – EUR-Lex (europa.eu)):

•  5.382.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)
•  5.382.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)
•  215.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 214.000 Euro)
•  140.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 139.000 Euro)
•  431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 428.000 Euro)
•  431.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungsbereich (derzeit 428.000 Euro)

Die Werte gelten für die Nettoauftragssumme und sind auf maximal vier Jahre bzw. 48 Monate zu berechnen (§3 Abs.1 und 11 VgV). Wird die Schwelle erreicht oder überschritten, sind die Vergaben europaweit auszuschreiben.

Dabei sollte beachtet werden, dass Schätzungen, die nicht allzu weit unter der Schwelle liegen, sicherheitshalber dazu führen sollten, die Vergabe europaweit durchzuführen. Sollten bei der späteren Ausschreibung alle Angebote oberhalb der Schwellenwerte liegen, ist das Verfahren angreifbar. Denn oft wird dann behauptet, dass die Schätzung nicht seriös war oder nicht alle Optionen mitberücksichtigt hat. Die Folge ist eine neue Vergabe der Leistungen europaweit durchzuführen.