Erfahrungen aus 2019 und Hinweise zu 2020
Wir hoffen, dass Sie einen guten Start in das neue Jahr hatten und über den Jahreswechsel genug Energie für das neue Jahr 2020 getankt haben. Wir möchten an dieser Stelle auf die Veränderungen für die Vergaben im Jahr 2020 hinweisen:
Bitte denken Sie an die neuen Schwellenwerte (Quelle), welche 2020 gelten, wenn Sie prüfen, welche Vergabeform Sie wählen sollten.
Auch 2020 haben sich wieder die Löhne in der Reinigungsbranche erhöht. Sollten Sie Erhöhungen durch Ihre Dienstleister erhalten haben, prüfen Sie, ob Ihnen nur der reine Lohnkostenanteil der Angebotspreise in Rechnung gestellt werden bzw. welche vertraglichen Vereinbarungen Sie mit dem Dienstleister dazu getroffen haben. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Weiterhin möchten wir auf zwei Punkte hinweisen, die uns im Jahr 2019 aufgefallen sind:
1. Für eine Ausschreibung sollten Sie immer ausreichend Zeit einplanen. In der Regel sollten vom Zeitpunkt der Erstellung der Unterlagen bis zum Beginn des Dienstleisters bei europaweiten Ausschreibungen mindestens 6 Monate eingeplant werden. Denn oft müssen Vergabeentscheidung durch entsprechende Ausschüsse oder Räte geprüft und bestätigt werden. Auch darf die Warte- und Informationsfrist gemäß § 134 GWB nicht vergessen werden. Zudem sollte der Dienstleister vor Beginn mindestens 4 Wochen Zeit haben, um sich vorzubereiten (Personalrekrutierung, Materialbeschaffung usw.).
Natürlich können Ausschreibung im europaweiten Bereich schneller vergeben werden, allerdings kann dann der Start der Reinigung für alle Beteiligten schwieriger und stressiger werden. Daher empfehlen wir, dass Sie sich rechtzeitig mit einer Neuausschreibung befassen, um diese wesentlich entspannter durchführen zu können.
2. Weiterhin sollten Sie sich auch die Zeit nehmen, dass die Objekte besichtigt werden können. Damit ist nicht nur die Besichtigung vor Ort durch den Dienstleister gemeint, sondern auch durch Unternehmen, die sie bei einer Ausschreibung unterstützen. Dadurch können die Leistungsbeschreibungen ausführlicher erstellt und somit oft Nachfragen in der Ausschreibung vermieden werden. Sollten Objektbesichtigung zeitlich nicht möglich sein, sind Fotos von Besonderheiten eine gute Alternative, um bessere Angebote zu erhalten.