EU-Kommission hat neue Schwellenwerte veröffentlicht

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte veröffentlicht, die ab dem 01.01.2024 gelten sollen (Weitere Infos unter: L_202302495DE (europa.eu)):

  • 5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.382.000 Euro)
  • 5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.382.000 Euro)
  • 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)
  • 143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)
  • 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern und im Verteidigungsbereich (derzeit 431.000 Euro)

Die Werte gelten für die Netto­auftrags­summe und sind auf maximal vier Jahre bzw. 48 Monate zu berechnen (§3 Abs.1 und 11 VgV). Wird die Schwelle erreicht oder überschritten, sind die Vergaben europaweit aus­zuschreiben.

Dabei sollte beachtet werden, dass Schätzungen, die nicht allzu weit unter der Schwelle liegen, sicherheits­halber dazu führen sollten, die Vergabe europaweit durch­zuführen. Sollten bei der späteren Aus­schreibung alle Angebote oberhalb der Schwellen­werte liegen, ist das Verfahren angreifbar. Denn oft wird dann behauptet, dass die Schätzung nicht seriös war oder nicht alle Optionen mit­berücksichtigt hat. Die Folge ist eine neue Vergabe der Leistungen europaweit durchzuführen.

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