Allgemeinverbindlichkeit Mindestlöhne Gebäudereinigung und Erhöhung Mindestlohn für öffentliche Aufträge in Brandenburg

Die neuen Tariflöhne, welche im November 2020 beschlossen wurden, sind jetzt seit zwei Monaten allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass durch Anfragen und Anträge zu den Erhöhungen der Mindestlöhne in der Gebäudebranche, die Dienstleister auf Sie zukommen können.

Wenn Sie eine Anfrage in der Form erhalten, prüfen Sie Ihre Verträge, ob und in welcher Form eine Preisgleitklausel vorhanden ist. In der Regel darf der Bieter nur die Mindestlohnerhöhung auf den Lohnkostenanteil beantragen, welche oft zwischen 80 und 90 Prozent liegen.

Der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Branchenmindestlohn) beträgt somit jetzt bundesweit 11,11 Euro pro Stunde und 14,45 Euro pro Stunde in der Lohngruppe 6 (Fassaden- und Glasreinigung).

Weiterhin wurde der Mindestlohn für die Teilnahme an öffentlichen Aufträgen im Bundesland Brandenburg auf 13 Euro erhöht. Alle betroffenen Verwaltungen sollten daher prüfen, ob in den Verträgen Preisgleitklauseln vorhanden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
https://vergabe.brandenburg.de/brandenburgisches-vergabegesetz

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