Was tun bei leeren Angebotsunterlagen?
Aus aktuellem Anlass möchten wir auf ein wiederkehrendes Problem hinweisen: nicht ausgefüllte PDF-Dokumente.
Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Problematik:
Ein Kunde führte die Angebotseröffnung durch und stellte bei einem Bieter fest, dass dessen Angebotsschreiben im PDF-Format scheinbar unausgefüllt war – es waren weder Preise eingetragen noch ein Verantwortlicher genannt, obwohl dies ausdrücklich gefordert war. Der Kunde zog daher in Erwägung, den Bieter vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.
Da uns solche Fälle bekannt sind, haben wir das betreffende Angebotsschreiben im Microsoft Edge Browser geöffnet und festgestellt, dass alle Felder korrekt ausgefüllt waren. Auch in anderen Browsern wie Firefox sowie mit alternativen PDF-Readern (z. B. Adobe Acrobat Reader) waren die Eintragungen sichtbar. Da der Kunde die Inhalte nicht einsehen konnte, wurde ein Screenshot erstellt, um die Angaben zu dokumentieren und intern nachzuweisen.
Unsere Empfehlung: Sollten Sie vermeintlich leere Angebotsunterlagen erhalten, prüfen Sie diese mit verschiedenen Programmen und Browsern. Technische Unterschiede in der Darstellung können dazu führen, dass Inhalte nicht korrekt angezeigt werden.
Für Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.